Aarwangen

Aarwangen: Strassenanstösser müssen Pflanzen zurückschneiden

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Langenthal,

Wie die Gemeinde Aarwangen informiert, werden Strassenanstösser gebeten, ihre Sträucher und Bäume gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zurückzuschneiden.

Die Einfahrt der Langenthalstrasse in der Vorstadt von Aarwangen.
Die Einfahrt der Langenthalstrasse in der Vorstadt von Aarwangen. - Nau.ch / Simone Imhof

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden alle Verkehrsteilnehmer, besonders Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten.

Zur Verhinderung derartiger Gefahren schreiben das bernische Strassengesetz sowie die Strassenverordnung unter anderem vor, dass Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume seitlich mindestens 50 Zentimeter Abstand vom Fahrbahnrand haben müssen.

Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse frei zu haltenden Luftraum hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,50 Meter frei gehalten werden.

Bei Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 Zentimetern frei zu halten.

Einfriedungen und Zäune müssen den Mindestabstand einhalten

Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.

Einfriedungen und Zäune bis zu einer Höhe von 1,20 Meter müssen einen Strassenabstand von mindestens 0,5 Meter ab Fahrbahnrand einhalten.

Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden.

An unübersichtlichen Strassenstellen gelten strengere Regelungen

An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 0,6 Meter überragen.

Für nicht hochstämmige Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und dergleichen gelten dieselben Vorschriften.

Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende Pflanzen.

Gute Sichtverhältnisse bei Kurven und Einmündungen schaffen

Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen, dürfen höher wachsende Bepflanzungen aller Art inklusive Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichender Seitenbereich frei zu halten ist.

Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und Bepflanzungen entsprechend zurückzuschneiden.

Bei gefährlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen wie beispielsweise Mais und Getreidearten in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen.

Instabile Äste rechtzeitig entfernen

Der Grundeigentümer hat Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen.

Die Strassenbaupolizeibehörde der Einwohnergemeinde Aarwangen behält sich vor, bei Missachtung der oben genannten Bestimmungen das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands einzuleiten.

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