Madiswil: Ölfeuerungskontrolle 2023/2024 steht an
Wie die Gemeinde Madiswil informiert, werden Ölfeuerungen mit letztem Prüfzeitraum Winter 2021/2022 im Herbst 2023 wieder geprüft.
Gemäss Luftreinhalteverordnung des Bundes (LRV) müssen Anlagen periodisch, mindestens alle zwei Jahre einmal durch die Gemeinden überprüft werden.
Ausnahmen sind die Feuerungsanlagen, die einen Bonus von vier Jahren erhalten haben.
Öl- und Gasfeuerungsanlagen, die im Winter 2021/2022 letztmals von der Gemeinde überprüft wurden, werden ab diesem Herbst wieder kontrolliert.
Im blauen Kontrollheft, das bei jeder Anlage deponiert ist, kann man sich vergewissern, wann die letzte behördliche Kontrolle stattgefunden hat.
Die Sanierungsfristen müssen eingehalten werden
Laufende Sanierungsfristen sind für die Betreiber der Anlagen beziehungsweise deren Eigentümer einzuhalten.
Beanstandete Anlagen sind demnach innerhalb der Sanierungsfrist instand stellen zu lassen oder zu ersetzen.
Fristverlängerungen können ausnahmsweise gewährt werden
In Ausnahmesituationen kann die zuständige Gemeindebehörde auf schriftliche, begründete Verlängerungsgesuche hin Fristverlängerungen bewilligen.
Die Zeitspanne der Verlängerung liegt abhängig vom Grund und den Messresultaten zwischen 30 Tagen und zwei Jahren.
Die maximale gesetzliche Sanierungsfrist nach LRV beträgt zehn Jahre.
Die Gebühren bleiben unverändert
Die Gebühren werden gemäss dem Tarif für die Feuerungskontrolle in der Gemeinde Madiswil vom 20. Juni 2017, in Kraft seit 1. Juli 2017, bezogen.
Diese betragen für die Kontrollsaison 2023/2024 bei einstufigen Anlagen 67 Franken und bei mehrstufigen Anlagen 90 Franken.
Dazu kommt der Kantonsbeitrag von 16 Franken und die Mehrwertsteuer nach aktuellem Steuersatz. Der Gebührentarif liegt bei der Gemeindeschreiberei Madiswil zur Einsicht auf.