Thunstetten genehmigt das Abwasserentsorgungsreglement

Gemeinde Thunstetten
Gemeinde Thunstetten

Langenthal,

Thunstetten hat am 11. Oktober 2021 das Abwasserentsorgungsreglement und die Abwasserentsorgungsverordnung im Rahmen einer Totalrevision genehmigt.

Thunstetten
Thunstetten. - Gemeinde Thunstetten

Gestützt auf die kantonale Gemeindeverordnung GV vom 16. Dezember 1998 und der Gemeindeordnung 2009 der Einwohnergemeinde Thunstetten wird bekannt gegeben, dass der Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 11. Oktober 2021 das Abwasserentsorgungsreglement und die Abwasserentsorgungsverordnung im Rahmen einer Totalrevision genehmigte.

Mit dem Inkrafttreten werden alle mit diesem Reglement und dieser Verordnung im Widerspruch stehenden früheren Vorschriften aufgehoben. Unter Vorbehalt dagegen erhobener Beschwerden oder der Ergreifung des Referendums treten diese Totalrevisionen per 1. Januar 2022 in Kraft.

Die Bevölkerung kann innert der Frist Einspruch erheben

Gegen diesen Beschluss kann gemäss des Verwaltungsrechtspflegegesetzes innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Gemäss der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Thunstetten können 50 Stimmberechtigte innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnen eines ent­sprechenden Begehrens verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeversammlung zum Be­schluss unterbreitet wird.

Das totalrevidierte Abwasserentsorgungsreglement und die totalrevidierte Abwasserentsorgungsverordnung kann bei der Gemeindeschreiberei, Bützberg, eingesehen werden. Die Aufschaltung auf der Internetseite der Einwohnergemeinde Thunstetten erfolgt auf den Zeitpunkt der Inkraftsetzung.

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