Lauperswil schliesst Jahresrechnung 2022 mit Überschuss ab
Wie die Gemeinde Lauperswil bekannt gibt, schliesst die Jahresrechnung für das Jahr 2022 mit einem Ertragsüberschuss von 2'375'490,20 Franken ab.
Die Jahresrechnung 2022 der Einwohnergemeinde Lauperswil wurde durch den Gemeinderat zuhanden des Rechnungsprüfungsorgans und der Einwohnergemeindeversammlung verabschiedet.
Die Jahresrechnung schliesst im Gesamthaushalt mit einem Ertragsüberschuss von 2'375'490,20 Franken ab.
Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 7120 Franken, was eine Besserstellung von 2'382'610,20 Franken ergibt.
Im allgemeinen Haushalt (steuerfinanziert) war ein ausgeglichenes Ergebnis budgetiert, erzielt wurde jedoch nun ein Ertragsüberschuss von 2'229'688,08 Franken.
Bilanzüberschuss dient als Reserve
Nach Gutschrift des Ertragsüberschusses beträgt der Bilanzüberschuss 6'861'928,49 Franken .
Dieser dient als Reserve für künftige Aufwandüberschüsse, welche durch die geplanten Grossinvestitionen voraussichtlich entstehen werden.
Die Spezialfinanzierungen schlossen besser ab, das heisst der Ertragsüberschuss betrug gesamthaft 145'802,12 Franken anstelle eines budgetierten Aufwandüberschusses von 7120 Franken.
Verschiedene Faktoren spielten eine Rolle
Das Ergebnis der Jahresrechnung gegenüber dem Budget 2022 wurde durch den tieferen Gemeindeanteil an Lastenausgleich Sozialhilfe (94'000 Franken) und die höhere Anschlussgebühren Abwasser (113'000 Franken) Franken positiv beeinflusst.
Höhere Steuererträge (667'000 Franken), der Gewinn aus dem Verkauf des Schulhauses Ebnit (1'326'000 Franken) aber auch diverse Konti mit Minderaufwand oder Mehrertrag trugen zu dem positiven Gesamtergebnis bei.
Nettoinvestitionen fielen tiefer aus als budgetiert
Die Nettoinvestitionen des allgemeinen Haushaltes fielen mit 396'351,40 Franken gegenüber dem Budget wesentlich tiefer aus.
Bei den Spezialfinanzierungen fielen die Nettoinvestitionen mit 170'048,10 Franken gegenüber dem Budget höher aus.
Die Nettoinvestitionen betrugen gesamthaft 566'399,50 Franken.
Zusätzliche Erläuterungen erfolgen an der Einwohnergemeindeversammlung vom 1. Juni 2023.