Wie die Gemeinde Lützelflüh bekannt gibt, können ab sofort Gesuche für gastgewerbliche Einzelbewilligungen über die Gemeindewebseite digital eingereicht werden.
Die Gemeindeverwaltung Lützelflüh am Kirchplatz 1. Links die evangelisch-reformierte Kirche.
Die Gemeindeverwaltung Lützelflüh am Kirchplatz 1. Links die evangelisch-reformierte Kirche. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern haben ein Pilotprojekt gestartet, welches das digitale Gesuchsverfahren für die gastgewerbliche Einzelbewilligung sowie die digitale Erfassung des Siegelungsprotokolls bei einem Todesfall ermöglicht.

Dieses Pilotprojekt wurde in der Zwischenzeit abgeschlossen.

Ab 2024 wird phasenweise das digitale Gesuchsverfahren bei den interessierten Gemeinden im Kanton Bern eingeführt.

Demzufolge hat die Gemeindeverwaltung Lützelflüh beschlossen, dass das digitale Verfahren auch in der Gemeinde Lützelflüh angeboten wird.

Gastgewerbliche Einzelbewilligung online beantragen

Das Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung für den nächsten Anlass kann die Bevölkerung somit ab sofort (Stand vom 10. Juli 2024) digital eingeben.

Die Anleitung sowie den Link dazu sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

Siegelungsprotokoll kann auch digital erfasst werden

Das Siegelungsprotokoll wird grundsätzlich ab sofort durch den Siegelungsbeamten der Gemeindeverwaltung Lützelflüh digital erfasst, sofern eine Internetverbindung besteht.

Diese neue Handhabung hat für die Angehörigen keine Änderungen zur Folge.

Bei Fragen oder Unklarheiten in Bezug auf die Digitalisierung der gastgewerblichen Einzelbewilligung und des Siegelungsprotokolls steht die Gemeindeschreiberei Lützelflüh gerne zur Verfügung.

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