Trachselwald erinnert an Gewichtsbeschränkung auf Strassen
Wie die Gemeinde Trachselwald meldet, ist die Gewichtsbeschränkung von zehn Tonnen während der Tauperiode auf Gemeinde- und Güterstrassen dringend zu beachten.
Die vom Gemeinderat Trachselwald im Jahr 2019 beschlossene und vom Oberingenieurkreis IV genehmigte Gewichtsbeschränkung «Höchstgewicht 10 Tonnen während der Tauperiode» gilt immer, solange die Signale aufgestellt beziehungsweise angebracht sind.
Die Signalisation der betroffenen Strassen erfolgt je nach Witterung.
Über ihre Webseite gibt die Gemeinde jeweils den Zeitpunkt des Anbringens bekannt und informiert darüber, wann die Einschränkung wieder wegfällt.
Zum Schutz der Strassen sowie zur Vermeidung von Dauerschäden wird die Bevölkerung dringend ersucht, die Beschränkungen zu beachten.
Dringende Transporte müssen vorher angemeldet werden
Holztransporte (inklusive Holzschnitzel), Baustellenverkehr, der Gülletransport mit Grossvolumenfässer et cetera sind während der signalisierten Tauperiode untersagt.
Gestattet sind lediglich die Milchabfuhr, Tiertransporte von und zu Landwirtschaftsbetrieben sowie Fahrten der Blaulichtorganisationen und der öffentlichen Dienste (Gemeindefahrzeuge, Winterdienst, Kehrichtabfuhr, öffentlicher Verkehr).
Übrige dringende Transporte wie beispielsweise Futterlieferungen zu Landwirtschaftsbetrieben oder Fahrten zu Gewerbebetrieben bedürfen der Zustimmung und müssen vorgängig bei der Gemeindeverwaltung gemeldet werden.
Bei Nichteinhalten der Vorschrift drohen Geldstrafen
Erfolgen nicht gestattete Fahrten und hat die Gemeinde keine Ausnahmebewilligung erteilt, ist mit einer Anzeige durch die Polizei und somit einer Busse zu rechnen.