Brislach weist auf die Leinenpflicht für Hunde hin
Wie die Gemeinde Brislach informiert, sind Hunde laut Jagdgesetz zum Schutz des Wildes während der Setz- und Brutzeit von April bis Juli an der Leine zu führen.
Während der Hauptsetz- und Brutzeit von April bis Juli sind alle Hunde im Wald und an Waldsäumen an der Leine zu führen.
In der übrigen Zeit gilt die Leinenpflicht auch für Hunde, die nicht unter Kontrolle gehalten werden können und die Wege verlassen.
Weitere Leinenpflicht für Hunde
Der Gemeinderat kann weitere Einschränkungen beschliessen.
Zudem schreibt das Reglement über die Hundehaltung der Gemeinde Brislach vor, dass Hunde an verkehrsreichen Strassen, auf Anordnung des Kantonstierarztes sowie auf Sportanlagen, Spielplätzen und auf dem Schulareal an der Leine zu führen sind.
Hundehalter sind verpflichtet, diesen Bestimmungen Folge zu leisten.