Gemeinde Brislach: Regierungsrat genehmigt «Gewässerraum»
Wie die Gemeinde Brislach mitteilt, zahlt sich Hartnäckigkeit aus. Der von der Gemeindeversammlung beschlossene Gewässerraum wurde vom Regierungsrat genehmigt.
Nach einem längeren Hin und Her wurde der definitive Gewässerraum durch den Regierungsrat Ende Mai genehmigt.
Durch die kommunale Gewässerraumplanung kann der provisorische Gewässerraum gemäss Eidgenössischer Gewässerschutzverordnung durch den definitiven Gewässerraum ersetzt werden.
Der Gemeinderat hat versucht, das Maximum für die Bevölkerung herauszuholen.
Vom Amt für Raumplanung wurde die von der Gemeindeversammlung beschlossene Gewässerraumplanung nicht gutgeheissen.
Sachlage wurde nochmals erörtert
Die Gemeinde hat im Anschluss vom rechtlichen Gehör Gebrauch gemacht und die Sachlage mit den Spezialisten vom Kanton angesehen.
Es wurde mit dem Staatsarchiv des Kantons Bern Kontakt aufgenommen und mittels historischer Dokumente wurde versucht, der ursprüngliche historische Verlauf der Lüssel auf seiner ganzen Länge zwischen Breitenbach und Zwingen abzubilden und zu belegen.
Gestützt auf diesen Bericht hat der Regierungsrat den von der Gemeindeversammlung beschlossenen Gewässerraum genehmigt.
Zone wird geschützt
Der Gewässerraum liegt jetzt mit wenigen Ausnahmen in der Uferschutzzone und somit ergeben sich für betroffene Parzellenbesitzenden keine weiteren Einschränkungen, da die Nutzungsvorschriften für beide Zonen praktisch identisch sind.
In dieser Zone sind neue Bauten, Anlagen und Einrichtungen sowie Massnahmen (Gartengestaltung et cetera), die dem Schutzzweck widersprechen, grundsätzlich untersagt.
Für die Brislacher konnte das Maximum herausgeholt werden.