In Röschenz gilt ein Feuerwerksverbot
Wie die Gemeinde Röschenz informiert, ist das Abbrennen von Feuerwerk auf dem gesamten Röschenzer Gemeindegebiet verboten.
Der Gemeinderat Röschenz ordnet aufgrund der jetzigen (Stand 27. Juli 2022) Gefahrenlage folgende Massnahmen an: Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills.
Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Ebenfalls ist es auf dem ganzen Gemeindegebiet das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern absolut verboten.
Das Steigenlassen von Heissluftballonen/ Himmelslaternen (gekaufte oder selbst gebastelte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.