Wie die Gemeinde Röschenz informiert, ist das Abbrennen von Feuerwerk auf dem gesamten Röschenzer Gemeindegebiet verboten.
Die römisch-katholische Kirche St. Anna mit Friedhof in Röschenz.
Die römisch-katholische Kirche St. Anna mit Friedhof in Röschenz. - Nau.ch / Werner Rolli
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Der Gemeinderat Röschenz ordnet aufgrund der jetzigen (Stand 27. Juli 2022) Gefahrenlage folgende Massnahmen an: Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills.

Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Ebenfalls ist es auf dem ganzen Gemeindegebiet das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern absolut verboten.

Das Steigenlassen von Heissluftballonen/ Himmelslaternen (gekaufte oder selbst gebastelte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.

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