Nunningen: Fahrzeuge im Winter nicht auf der Strasse parken
Wie die Gemeinde Nunningen mitteilt, wird für Beschädigungen an Fahrzeugen durch das Winterdienstfahrzeug keine Haftung übernommen.
Die Gemeinde Nunningen weist darauf hin, dass das Parkieren auf den Gemeindestrassen im Normalfall während der Wintermonate, wenn immer möglich, zu unterlassen ist.
Es besteht die Gefahr, dass das Fahrzeug beschädigt oder durch die Schneemassen eingeschlossen wird und ein Wegfahren somit nicht mehr möglich ist.
Verboten ist das Parkieren in Verzweigungsgebieten, näher als fünf Meter zur Querstrasse und/oder an unübersichtlichen Stellen.
Die Gemeinde übernimmt bei Beschädigungen an Fahrzeugen keine Kosten.