Röschenz erinnert an das Einreichen von Betreuungskosten
Wie die Gemeinde Röschenz mitteilt, haben Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder während der Arbeit betreuen lassen, Anspruch auf Kostenbeteiligung.
Erziehungsberechtigte, welche ihr Kind aufgrund der Erwerbstätigkeit in einer Kindertagesstätte oder Tagesfamilie betreuen lassen und alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf Beiträge an den Betreuungskosten.
Das Reglement mit den Anspruchsvoraussetzungen ist auf der Webseite der Gemeinde ersichtlich.
Das Anmeldeformular ist ebenfalls auf der Gemeinde-Webseite aufgeschaltet oder auf der Gemeindeverwaltung abholbar.