Strassenanstösser in Nunningen sollen Bepflanzung kürzen
Wie die Gemeinde Nunningen mitteilt, dürfen strassennahe Bepflanzungen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
Grundeigentümer werden darauf aufmerksam gemacht, dass Bäume, Hecken und Sträucher, die in den Lichtraum/Freihalteraum von öffentlichen Strassen, Velo- und Gehwegen ragen, aus Gründen der Verkehrssicherheit regelmässig zurückgeschnitten werden müssen.
Ideale Zeit für den Rückschnitt ist von September bis März.
Die Masse sind gesetzlich festgelegt
Das gesetzliche Lichtraumprofil (Freihalteraum) beträgt bei Strassen 4,50 Meter, bei Velo- und Gehwegen 2,50 Meter.
Bei Strassen und Velowegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 Zentimeter freizuhalten.
Die Übersicht darf insbesondere bei gefährlichen Strassenstellen, Kreuzungen, Kurven und Einmündungen nicht beeinträchtigt werden.
Zudem dürfen die Pflanzen die Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen nicht verdecken.
Geschützte Vogelarten dürfen nicht gestört werden
Bereits beim Pflanzen sind die minimalen Stockabstände zu beachten, so kann ein späterer starker Rückschnitt der Pflanzen vermindert werden.
Man achte vor dem Rückschnitt auf das Brüten von Vögeln. Eine Störung zur Brutzeit (April – Juli) sollte möglichst vermieden werden.
Es ist in der Schweiz nicht erlaubt, das Brutgeschäft geschützter Vogelarten zu stören sowie Nester mit Eiern oder Jungvögeln zu zerstören.
Beim Schnitt von Hecken und Bäumen in dieser Zeit werden jedoch oft Nester direkt zerstört oder dann so freigelegt, dass Räuber die Jungvögel oder Eier viel rascher entdecken.