Weshalb erhält Liesberg ein neues Katasterblatt?
Wie die Gemeinde Liesberg mitteilt, erhalten die Grundeigentümer nach Erneuerung der amtlichen Vermessung eine korrigierte Katasteranzeige.
In der Gemeinde Liesberg wurde in der Zeit vom 1. Januar 2018 bis 30. August 2019 die Erneuerung der amtlichen Vermessung ausserhalb des Baugebietes nach den Vorschriften des Bundes und des Kantons Basel-Landschaft durchgeführt.
Die Erhebung wurde gestützt auf §173 Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG/ZGB) und Art. 29 Bundesverordnung über die amtliche Vermessung (VAV) durch die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion am 17. Juni 2021 genehmigt. Die Einwohnergemeinde wurde nun beauftragt, das Katasterbuch entsprechend nachzutragen.
Von der Erhebung sind 2256 Parzellen betroffen, welche nun nach und nach durch die Gemeindeverwaltung mutiert werden. Die Grundeigentümer erhalten eine korrigierte Katasteranzeige via Post.