Wie die Gemeinde Hallwil mitteilt, darf der Aabach zwischen dem Hallwilersee und dem Schloss Hallwyl vom 1. April bis 30. Juni 2022 nicht befahren werden.
Das Halwiler Gemeindehaus und die Feuerwehr.
Das Halwiler Gemeindehaus und die Feuerwehr. - Nau.ch / jpix.ch
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Der Aabach-Abschnitt zwischen dem Hallwilersee und dem Schloss Hallwyl darf während der Brutzeit der Vögel vom 1. April bis 30. Juni 2022 nicht befahren werden. Verboten sind Wasserfahrzeuge und Schwimmkörper aller Art, insbesondere Gummiboote, Kajak, Kanu, Stand-up-Paddling, Flosse, Luftmatratzen.

Die Badestellen am Aabach und neben der Schiffsanlegestelle Seengen stehen den Badenden und Schwimmenden weiterhin zur Verfügung. Auch Schwimmen im Aabach ist weiterhin erlaubt.

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