Begrenzte Leinenpflicht für Hunde in der Gemeinde Seengen
Wie die Gemeinde Seengen mitteilt, müssen Hunde ab 1. April bis 31. Juli 2023 zum Schutz einheimischer Wildtiere im Wald/Waldrand an der Leine geführt werden.
Vom 1. April bis 31. Juli ist die Hauptbrut- und Setzzeit der einheimischen Wildtiere.
Der Gemeinderat Seengen informiert die Einwohner, dass zum Schutz der neugeborenen Rehkitze, aber auch der Junghasen und bodenbrütenden Vögel alle Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen sind (§ 21 Abschnitt eins Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau).