Erleichterte Bedingungen für PV-Anlagen in Staufen
Wie die Gemeinde Staufen informiert, sind Photovoltaikanlagen neu sowohl als In- als auch Aufdachanlagen möglich, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Im Frühling 2022 wurde von der «IG Photovoltaik in der Dorfkernzone Staufen» beim Gemeinderat eine Petition eingereicht, die eine Liberalisierung der Vorschriften für PV-Anlagen verlangte.
Die rund 60 Petitionäre baten den Gemeinderat darum, dass insbesondere künftig auch Aufdach-PV-Anlagen in der Kernzone bewilligungsfähig sind.
Der Gemeinderat hat dieses Anliegen aufgenommen.
Umso mehr, als durch die politische Lage mit drohender Energieknappheit seit ein paar Monaten allen bewusst wurde, dass lokal erzeugter Strom eine wertvolle Ressource ist.
Eine Unterscheidung zwischen In- und Aufdachanlagen gibt es nicht mehr
Die BNO kann natürlich nicht einfach ausser Kraft gesetzt werden. Deshalb hat der Gemeinderat Fachleute (Architekten, Ortsbildschutzexperte, Bauverwalter, Solarteur) zu einem Hearing eingeladen.
Diese haben dem Gemeinderat anhand konkreter Beispiele Wege aufgezeigt, wie das Dilemma zwischen Energieversorgung und Schutz des Dorfbildes möglichst pragmatisch gelöst werden kann.
Die fruchtbare Diskussion hat gezeigt, dass angepasste und zukunftsgerichtete Lösungen für Staufen möglich sind.
Seit September 2022 ist das neue Merkblatt für Solaranlagen in der Dorfkernzone verabschiedet. Eine Unterscheidung zwischen In- und Aufdachanlagen gibt es dort nicht mehr.