In Seengen werden die Steuerrechnungen 2023 versendet
Wie die Gemeinde Seengen informiert, sind die provisorischen Steuern spätestens bis zum 1. Oktober 2023 zu bezahlen.
Im Februar 2023 werden in Seengen die provisorischen Steuerrechnungen 2023 verschickt. Diese basieren auf den Daten des Vorjahres.
Falls sich die Situation verändert hat, kann man beim Gemeindesteueramt eine Anpassung der Rechnung an die richtigen Verhältnisse verlangen.
Die Steuern werden per 1. Oktober 2023 zur Zahlung fällig.
Jede Zahlung vor dem Verfalltag wird mit einem Vergütungszins von 0,3 Prozent pro Jahr honoriert.
Ab 1. November 2023 wird ein Verzugszins berechnet
Auf der offenen Steuerforderung muss ab 1. November 2023 ein Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr verlangt werden.
Wenn man vor dem Verfalltag zusätzliche Einzahlungsscheine benötigt, kann man diese bei der Finanzverwaltung beziehen.
Für (Teil-)Zahlungen nach dem Verfalltag muss obligatorisch eine Stundungsvereinbarung mit der Finanzverwaltung abgeschlossen werden.
Für jedes Steuerjahr gilt ein anderer Einzahlungsschein
Es ist zu beachten, dass die Einzahlungsscheine jeweils nur für ein bestimmtes Steuerjahr gelten.
Wenn man auf ein anderes Jahr einzahlen möchte, kann man bei der Finanzverwaltung die betreffenden Einzahlungsscheine verlangen.
Weitere Informationen zu den Steuern erhält man auf der Webseite des Kantons Aargau.
Bei Fragen stehen das Gemeindesteueramt oder die Finanzverwaltung gerne zur Verfügung.