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Lenzburg: Neue Bau- und Nutzungsordnung tritt in Kraft

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Lenzburgs neue Bau- und Nutzungsordnung wurde vom Regierungsrat bewilligt und ist rechtskräftig. Für drei Areale startet ab Sommer 2025 eine vertiefte Prüfung.

Die Stadtverwaltung Lenzburg.
Die Stadtverwaltung Lenzburg. - Nau.ch / Chantal Siegenthaler

Wie die Stadt Lenzburg berichtet, hat der Regierungsrat des Kantons Aargau die überarbeitete Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt Lenzburg am 22. Januar 2025 genehmigt. Am 3. März 2025 ist die Beschwerdefrist abgelaufen. Sie wird folglich per sofort rechtskräftig.

Drei Teilgebiete wurden von der Revision ausgenommen, um eine vertiefte Prüfung zu ermöglichen. Dabei handelt es sich um die Areale «Müli-Märt», «Artoz» und «Zeughaus». Die ausgeklammerten Gebiete wurden nochmals eingehend analysiert. Die Mitwirkung für die drei Teilgebiete soll ab Sommer 2025 starten.

Neue Regelung für Altstadt

Mit der Rechtsgültigkeit der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) tritt ebenfalls die Altstadtverordnung in Kraft. Sie regelt – in Ergänzung der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) – die Gestaltung und Nutzung von Bauten und Anlagen in der Altstadtzone. Sie bezweckt, die Altstadt als Identitätsträgerin und Wahrzeichen zu pflegen und zu stärken.

Durch eine vielfältige und ausgewogene Nutzung von Wohnen und Arbeiten soll die Altstadt aufgewertet und belebt werden. Im Erdgeschoss der Altstadtbauten werden publikumsattraktive Nutzungen angestrebt.

Bisher waren die entsprechenden Hinweise in der Bauordnung festgelegt. Mit der revidierten Bau- und Nutzungsordnung werden die Ausführungsbestimmungen in einer eigenständigen Verordnung geregelt.

Auf diese Weise können bei Bedarf Anpassungen im Sinne der BNO vorgenommen werden, ohne dass eine komplette Revision der Bau- und Nutzungsordnung erforderlich ist. Die Altstadtverordnung ist auf der Webseite der Stadt einsehbar.

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