Seon: Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken
Unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen werden die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen aufgefordert, überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern so zurückzuschneiden, damit diese den Verkehr nicht beeinträchtigen.
Die lichte Höhe muss über Strassengebiet mindestens 4,5 m und über Gehwegen mindestens 2,5 m betragen. Hecken und Sträucher sind gegenüber Kantonsstrassen auf 2,0 m, gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm Abstand, gemessen vom Strassenmarch, zurückzuschneiden.
An Strassenkurven und Kreuzungen sind sichtbehindernde Bäume und Sträucher zu beseitigen. Strassenbeleuchtungen, Strassentafeln und Verkehrssignale müssen freigelegt werden.
Das Zurück- und Aufschneiden hat bis spätestens 31. Juli 2020 zu erfolgen. Bei unbenütztem Fristablauf kann der Gemeinderat das Zurückschneiden auf Kosten des Grundeigentümers veranlassen.