Wie die Gemeinde Hallwil mitteilt, entwickelten sich die Steuereinnahmen im Jahr 2021 positiver als erwartet. 10 Prozent mehr als erwartet wurden eingenommen.
Das Gemeindehaus und die  Feuerwehr von Hallwil.
Das Gemeindehaus und die Feuerwehr von Hallwil. - Nau.ch / jpix.ch
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Der Steuerertrag 2021 beläuft sich auf 2'508'488,35 Franken, dies ist 376'020,20 Franken mehr als im Jahr 2020. Gegenüber dem Budget resultiert ein Plus von 231'688,35 Franken (+ 10,2 Prozent). Zu beachten ist beim Vorjahresvergleich, dass der Steuerfuss für das Jahr 2021 um 10 Prozent erhöht wurde.

Es sind Einkommens- und Vermögensteuern von 2'278'762 Franken eingenommen worden, dies ist 155'162 Franken (+ 7,3 Prozent) mehr als im Budget vorgesehen war. Die Budgetabweichung lässt sich auf die vorsichtige Budgetierung des Steuerertrags infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie das Bevölkerungswachstum von 4 Prozent zurückführen.

Die Quellensteuern sind im Vergleich zum Vorjahr um 51,4 Prozent tiefer ausgefallen, dies hängt hauptsächlich mit einer rückwirkenden Entlassung aus der Quellensteuerpflicht zusammen. Diese Einnahmen sind somit nun in den ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern enthalten.

Wie im Vorjahr sind auch im Jahr 2021 die Einnahmen bei den Aktiensteuern viel höher als angenommen ausgefallen. Die Einnahmen beliefen sich 133'802,15, was bedeutet, dass das Budget mit mehr als dem Fünffachen übertroffen wurde. Gegenüber dem vergangenen Jahr sind es 2720,25 (- 2,0 Prozent) weniger.

Erbschafts- und Schenkungssteuern wieder eingegangen

Im Budgetprozess im August 2020 ging man von den Aktiensteuereinnahmen von 2019 aus, welche bei 12'279,20 Franken lagen. Gemäss den kantonalen Vorschriften über die Absicherung gegen das Grundpfandrecht mussten bei den Grundstückgewinnsteuern Abgrenzungen von 79'118 Franken vorgenommen werden.

Im Jahr 2021 gab es somit Einnahmen von 40'312 Franken was 53,7 Prozent weniger ist als budgetiert. Erstmals seit 2018 sind wieder Erbschafts- und Schenkungssteuern von 13'016,60 Franken eingegangen. Auch wurden infolge von zwei Nachsteuerverfahren, Nachsteuern von 44'817,25 Franken generiert.

Hier ist zu erwähnen, dass angenommen wird, dass 42'828,60 Franken im Folgejahr abgeschrieben werden müssen. Dies ist in Rechnungsabschluss 2021 bereits berichtigt. Auch mussten Einkommens- und Vermögenssteuerforderungen (Anteil Gemeindesteuer) von 4387,80 Franken (Vorjahr: 19'295,20 Franken) administrativ abgeschrieben werden.

Im Gegenzug konnte mit der Verlustscheinbewirtschaftung 2109,85 Franken (9562,95 Franken) aus bereits abgeschriebenen Steuern wieder eingetrieben werden.

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