Umstrittene Fällung der Edelkastanie in Lenzburg
Gemäss Medienmitteilung der Stadt Lenzburg vom 28. November «kann die Fällung der Edelkastanie am Steinbrüchliweg 12 in Lenzburg nicht verhindert werden».
In der Medienmitteilung wird nur kurz auf das von der Stadt in Auftrag gegebene Gutachten zum Zustand des Baums Bezug genommen. Das verwundert etwas…
Auf Nachfrage ist Einblick in das Gutachten möglich und überrascht nimmt man das Fazit des Baumexperten Matthias Brunner zur Kenntnis: «Wir empfehlen, die Edelkastanie zu erhalten und folgende baumpflegerischen Massnahmen fristgerecht auszuführen…». Danach werden vier Massnahmen aufgeführt.
Gründe für dieses Fazit: «Durch das Vorkommen einer Vielzahl unterschiedlicher Baummikrohabitate kann diesem Baum ein besonders hoher ökologischer Mehrwert zugesprochen werden. Aus ökologischer Sicht ist demnach das Erhalten des Baumes besonders zu empfehlen.
Eigenständiger Lebensraum
Dieser Baum funktioniert als eigenständiger Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren … und trägt so zur Vernetzung und Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum bei.» Zudem: «Unter Voraussetzung der fachgerechten Ausführung der durch die Matthias Brunner AG empfohlenen Massnahmen, kann der Baum weiterhin als sicher und erhaltenswert eingestuft werden.»
Wieso wurden in der Medienmitteilung diese Punkte nicht erwähnt, warum wurde nicht näher auf das von der Stadt in Auftrag gegebene Gutachten eingegangen? Es ist korrekt, dass gemäss Medienmitteilung «…aus privater Sicht die Gründe für eine Fällung des Baums überwiegen können und die Handhabe für ein Verbot für das Fällen dieses Baums auf privatem Grund in der konkreten Situation nicht gegeben ist.»
Das Gutachten kommt aber zu einem solch deutlichen Schluss, dass zumindest ein Neubeurteilung durch die Eigentümerschaft angebracht scheint. Auch könnte dieses städtische Gutachten im Haftungsfall die Eigentümer schützen.
Erhalt bis zum natürlichen Lebensende
Zu welchem Schluss kommt das von den Eigentümern in Auftrag gegebene Erstgutachten? Da dieses nicht öffentlich gemacht wurde, kann dies nicht beurteilt werden. Sollten aber dermassen unterschiedliche Schlüsse vorliegen, müssten diese hinterfragt werden. Und das äusserst professionell durchgeführte Gutachten der Matthias Brunner AG sollte der Stadt doch ermöglichen, hier stärker Einfluss zu nehmen.
Natürlich liegt der Entscheid schlussendlich bei der Eigentümerschaft, die diesen aber auch unter Berücksichtigung der deutlichen Schlussfolgerungen des städtischen Gutachtens treffen sollte. Mit der Hoffnung, dass die stolze Edelkastanie erhalten werden kann – bis zum natürlichen Lebensende, das selbstverständlich jeder Baum hat.