Abschluss der Verhandlungen über Areal Lochbrugg in Laufen

Wie der Kanton Basel-Landschaft informiert, ist die Zukunft der rund 30'000 Quadratmeter grossen Landfläche nach intensiven Verhandlungen geklärt.

Das Kantonsgericht Basel-Landschaft beim Bahnhof Liestal.
Das Kantonsgericht Basel-Landschaft beim Bahnhof Liestal. - Nau.ch / Werner Rolli

Das Areal geht zurück an die beiden Gemeinden, die es 1950 an das damalige «Feningerspital» unter der Bedingung geschenkt hatten, dass es für den Betrieb eines Spitals verwendet wird und bei Wegfall dieses Zwecks an die Schenkerinnen zurückgegeben werden muss.

Seit der Umwandlung des KSBL-Standorts Laufen in ein Ambulantes Zentrum im Jahr 2020 war das Areal von Zwischen- und Fremdnutzungen geprägt.

Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 6. Juni 2023 einer Vereinbarung zugestimmt, auf deren Basis das Areal an die damaligen Schenkerinnen, die Einwohnergemeinde Laufen und die Burgergemeinde Laufen-Stadt, zurückgegeben wird.

Kanton, Gemeinde und das KSBL arbeiten zusammen

«Die Vereinbarung legt den Grundstein für die Rückgabe des Spitalareals an die Burgergemeinde Laufen-Stadt und die Einwohnergemeinde Laufen.

Nun nehmen Kanton und Gemeinden die daraus resultierenden Arbeiten auf und ermöglichen so eine zukunftsweisende Arealentwicklung», sagt Regierungsrat Thomas Weber.

Die lange und bewegte Geschichte des Areals Lochbrugg kommt damit zu einem guten Ende.

Dies kommunizierten die Regierung des Kantons Basel-Landschaft, die Bürgergemeinde Laufen-Stadt, die Einwohnergemeinde Laufen und das KSBL an ihrer gemeinsamen Medienkonferenz.

Die Parzellen 2182 und 1645

«Wir sind sehr zufrieden mit dem Ausgang der Verhandlungen», erklärt Kathrin Hecht, Präsidentin ad interim der Burgergemeinde Laufen-Stadt.

«Gemeinsam haben wir eine faire Lösung erarbeitet, die für alle Parteien stimmt».

Mit der unterzeichneten Vereinbarung sind die Modalitäten der Rückgabe beziehungsweise der Rücknahme des Areals geklärt.

Die Parzellen 2182 und 1645 werden den Gemeinden unentgeltlich zurückgegeben.

Die Kosten für den Rückbau des Spitalbaus tragen je zu einem Drittel der Kanton Basel-Landschaft und das KSBL und je zu einem Sechstel die beiden Gemeinden.

Entwicklungsperspektiven und finanzielle Möglichkeiten

Dank der Vereinbarung ist der Weg nun frei für eine zukunftsorientierte Nutzung der Fläche mit wertvollem Wohnraum an einem höchst attraktiven Standort.

«Wir sind dankbar über die Vereinbarung, denn somit ist sichergestellt, dass die ehemaligen Parzellen wieder an die damaligen Eigentümer zurückgegeben werden», bestätigt Stadtpräsident Pascal Bolliger.

«Das bringt der Gemeinde auch finanzielle Entwicklungsperspektiven.

Für die beiden Gemeinden stellt diese Rückgabe eine einmalige Chance dar, auf diesen Flächen neuen, den Bedürfnissen von Laufen entsprechenden, attraktiven Wohnraum zu schaffen!»

Sonderfälle GOPS und Kapelle

Auch die Fragen rund um zwei spezielle Bauten auf dem Lochbruggareal wurden mit der aktuellen Vereinbarung geklärt.

Die ehemalige unterirdische geschützte Operationsstelle (GOPS), die aufgrund von Vorgaben des Bundes bereitgestellt werden musste und sich unter dem Spitalbau befindet, wird vom Kanton in eine Sanitätshilfsstelle (SanHist) transformiert und durch die Stadt Laufen weiter betrieben.

Im Zuge der Verhandlungen wurde entschieden, dass zur Abgeltung des daraus entstehenden Minderwerts des Grundstücks Lochbrugg das «Anneli Hof-Haus» an der Rennimattstrasse von der Einwohnergemeinde übernommen wird.

Die 1956 in einem Nebengebäude erbaute Spitalkapelle St. Joseph, die unter Denkmalschutz steht, bleibt als separat ausgeschiedene Baurechtsparzelle im Eigentum des Kantons Basel-Landschaft.

Die Beantragung erfolgt im September 2023

Die Vereinbarung über die Eckpunkte wird rechtskräftig, wenn sie auch durch die zuständigen Organe der Stadt Laufen und der Burgergemeinde Laufen-Stadt gutgeheissen wurde.

Die Genehmigung wird an den jeweiligen Gemeindeversammlungen im September 2023 beantragt.

Für die beiden Gemeinden stellt die Rückgabe ihrer ehemalig übertragenen Liegenschaften eine einmalige Chance dar, auf diesen Flächen neuen, den Bedürfnissen von Laufen entsprechenden, attraktiven Wohnraum zu schaffen, womit gleichzeitig auch die Kapital- und Vermögensbasis der Gemeinden für die künftigen Generationen gestärkt wird.

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