Basel-Landschaft führt eine Lenkungssteuer auf die Deponierung ein
Wie der Kanton berichtet, haben 71,44 Prozent der Baselbieter für Verfassungsänderungen gestimmt – auch das Umweltschutzgesetz wurde angenommen.
Das Baselbieter Stimmvolk hat mit 71,44 Prozent der Änderung der Kantonsverfassung und mit 71,43 Prozent der Änderung des Umweltschutzgesetzes deutlich zugestimmt.
Damit kann bei Bedarf eine Lenkungssteuer auf die Deponierung von Abfällen im Kanton Basel-Landschaft erhoben werden. Die Stimmbeteiligung liegt bei 25,23 Prozent.
Der Regierungsrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Baselbieter Stimmbevölkerung der Erhebung einer Lenkungssteuer auf die Deponierung von Abfällen im Kanton Basel-Landschaft bis maximal 50 Franken pro Tonne deutlich zugestimmt hat. Mit dieser Entscheidung unterstützt die Mehrheit der Stimmenden den Landratsbeschluss vom 11. Mai 2023.
Deponieabgabe unterstützt den Baustoffkreislauf
Mit der Einführung einer Lenkungssteuer auf deponierte Abfällen ist ein einfaches und wirkungsvolles Instrument geschaffen worden, mit dem bei Bedarf zugleich die Füllgeschwindigkeit der Deponien gelenkt und der Baustoffkreislauf unterstützt werden kann.
Die Lenkungssteuer wird durch den Regierungsrat nur dann erhoben werden, wenn der Baustoffkreislauf durch zu tiefe Deponiegebühren unterlaufen wird oder durch zu rasches Befüllen ein Deponienotstand droht. Somit wird ein wichtiger Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und langfristigen Entsorgungssicherheit geleistet.
Regierungsrat Isaac Reber freut sich über das Resultat: «Das Baselbieter Stimmvolk hat erkannt, dass ein sorgsamer Umgang mit unserem knappen Deponieraum und den wertvollen Ressourcen nötig und nur durch mehr Aufbereitung und Verwertung von Bauabfällen möglich ist.»