Baselbieter Gebäudeversicherung ohne Erdbebenschutz

Keystone-SDA Regional
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Liestal,

Baselbieter Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sollen gegen Schäden durch abstürzende, unbemannte „Raumfahrzeuge, Satelliten oder Drohnen“ versichert sein.

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Blick in den Baselbieter Landrat. (Archivbild) - Basel-Landschaft

Baselbieter Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sollen gegen Schäden durch abstürzende, unbemannte „Raumfahrzeuge, Satelliten oder Drohnen“ versichert sein. In der Vorlage der Baselbieter Regierung für ein neues Gebäudeversicherungsgesetz wird dagegen auf eine freiwillige Erdbebenversicherung verzichtet.

Der Einschluss einer freiwilligen Erdbebenversicherung war im Baselbiet umstritten. Aufgrund der Vernehmlassung zum neuen Gebäudeversicherungsgesetz wurde schliesslich darauf verzichtet. Dies sei vor allem geschehen, weil das Thema inzwischen auf Bundesebene aufgenommen wurde, sagte Finanz- und Kirchendirektor Anton Lauber (CVP) am Mittwoch vor den Medien.

Umstritten war auch die Monopolstellung der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV). Nach der Vernehmlassung wurde daran festgehalten. In 19 Kantonen existieren Gebäudeversicherungen für Feuer- und Elementarschäden. Das von der Regierung verabschiedete Gesetz berücksichtige die in den letzten Jahrzehnten geänderten Bedürfnisse der Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken, sagte Lauber weiter.

In die Grundstückversicherung werden neu forstliche Waldstrassen der öffentlich-rechtlichen Körperschaften eingeschlossen. Diese Neueinschlüsse und die Leistungsverbesserungen sollen keine Prämienerhöhung zur Folge haben.

Die BGV ist auch für den Vollzug der Gesetzgebungen über die Brand- und Naturgefahrenprävention sowie über die Feuerwehr zuständig. Damit sei die Bevölkerung bei Brand- und Elementarereignissen besser geschützt, wurde weiter erwähnt.

Die Zusammenarbeit von BVG und Feuerwehr sei eine Erfolgsgeschichte. Denn die BVG führe, koordiniere und finanziere mit rund 10 Millionen Franken jährlich wesentlich das Feuerwehrwesen im Kanton.

Im zum Gesetz gehörenden Dekret wird neu auch geregelt, wie gewisse Schäden an Nachbargebäuden, die durch die Feuerwehr bei der Schadensbekämpfung entstehen, entschädigt werden. Bisher waren derartige Schäden nicht gedeckt.

Das neue Gebäudeversicherungsgesetz wird nun dem Landrat vorgelegt. Es soll auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten. Es ersetzt das aus dem Jahre 1981 stammende Sachversicherungsgesetz.

Derweil ist eine nationale Lösung zur Erdbebenversicherung geplant. Nach dem Ständerat hatte sich letzten September auch der Nationalrat für die Einführung einer schweizweiten Erdbebenversicherung ausgesprochen. Im Zentrum steht allerdings eine Lösung mit einer Eventualverpflichtung für Hausbesitzer. Demnach sollen alle Hausbesitzer verpflichtet werden, bei einem schweren Erdbeben eine Prämie zu zahlen. Blieben schwere Erdbeben aus, entstünden für die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer keine Kosten.

Beide Räte lehnten damals eine Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft ab, der eine nationale obligatorische Erdbebenversicherung einführen wollte.

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