Baselbieter Krisenstab erlässt absolutes Feuerverbot
Wegen der anhaltenden Trockenheit hat der Baselbieter Krisenstab ein absolutes Feuerverbot erlassen. Dieses gilt im Wald, in Waldesnähe und im Freien.
Weil im Moment keine Entspannung absehbar sei, gelte das absolute Feuerverbot ab morgen Freitag, teilte der Kantonale Krisenstab am Donnerstag mit. Dies gelte auch für eingerichtete Feuerstellen und Grills aller Art.
Zudem sei es generell verboten, durch Feuer angetriebene Heissluftballone oder Himmelslaternen steigen zu lassen sowie Raucherwaren wegzuwerfen.
Wie der Kantonale Krisenstab weiter festhält, ist die Wasserführung der Gewässer derzeit sehr tief. Deshalb seien Wasserentnahmen, welche den Gemeingebrauch überschreiten, nur mit einer Bewilligung des Kantons erlaubt. Als Gemeingebrauch gilt gemäss Mitteilung zum Beispiel die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen mit Kübel oder Giesskanne.
Der Baselbieter Krisenstab hatte am 14. April wegen der anhaltenden Trockenheit ein bedingtes Feuerverbot erlassen. Feuer wurde bis anhin in Baselbieter Wäldern auf fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt. In Basel-Stadt gilt bereits seit dem 15. April ein absolutes Feuerverbot in Wäldern.