Baselbieter Landrat für Lehrmittelfreiheit statt Verbot
Lehrpersonen können künftig aus einer kantonalen Liste Lehrmittel für den Unterricht aussuchen; die Liste beschliesst der Bildungsrat.
Statt eines Verbots bestimmter Lehrmittel, wie es eine überwiesene unformulierte Initiative fordert, hat der Baselbieter Landrat den Regierungsvorschlag einer begrenzten Lehrmittelfreiheit übernommen. Am Donnerstag begrüsste er die Gesetzesänderung in erster Lesung.
Gemäss der Vorlage wird neu eine Lehrmittelfreiheit in allen Fächern im Bildungsgesetz festgeschrieben. Auch Vorgaben für die Lehrpläne in den Sprachenfächern werden auf Gesetzesebene festgelegt. Lehrpersonen können künftig aus einer kantonalen Liste Lehrmittel für den Unterricht aussuchen; die Liste beschliesst der Bildungsrat.
Bei den Sprachenfächern soll künftig im Lehrplan eine ausgewogene Förderung der vier Fertigkeiten «Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen» ersichtlich sein. Zu achten ist auf einen schrittweisen Aufbau von Grammatik, Wortschatz und Orthographie.
Die Initiative «Stopp dem Verheizen von Schüler/-innen: Ausstieg aus dem gescheiterten Passepartout-Fremdsprachenprojekt» war 2016 vom Komitee «Starke Schule Baselland» eingereicht worden. Der Landrat hatte ihr im Februar 2018 mit 44 zu 38 Stimmen bei zwei Enthaltungen zugestimmt.
Das unformulierte Volksbegehren fordert eine Rückkehr zum früheren Fremdsprachenunterricht an den Volksschulen und will die Lehrmittel «Mille feuilles», «Clin d'Oeil» und «New World» verbieten. Gegen ein Verbot stellten sich Regierung und Bildungsrat.
Im Landrat war die Umsetzung der Initiative unbestritten. Ein G-U-Landrat und Mitinitiant lobte Bildungsdirektorin Monica Gschwind für ihre sorgfältige vermittelnde Arbeit; eine solche Kompromisslösung wäre früher nicht denkbar gewesen.
Die obligatorische Volksabstimmung über den Umsetzungsvorschlag zur Initiative sieht die Regierung für November 2019 vor. Die neuen Lehrpläne und Lehrmittel könnten so bestenfalls per Schuljahr 2020/2021 eingeführt werden.