Wie die Gemeinde Bubendorf meldet, wurden diverse Tätigkeiten verwaltungsintern von der Finanz- und Steuerabteilung in die Abteilung Soziale Dienste übergeben.
Das Gemeindehaus in Bubendorf.
Das Gemeindehaus in Bubendorf. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

So werden Anliegen zum Thema familienergänzende Kinderbetreuung (FEB), Mietzinsbeiträge oder Subventionsgesuche für die Musikschule bereits seit Anfang April 2024 von den Mitarbeitenden der Sozialen Dienste bearbeitet.

Neu werden ab 1. Juli 2024 zusätzlich sämtliche Belange in Bezug auf Zusatzbeiträge zu Ergänzungsleistungen oder auch die AHV-Zweigstelle (Alters- und Hinterlassenenversicherung) den Sozialen Diensten angegliedert.

Bürger erreichen die Mitarbeitenden der Sozialen Dienste per E-Mail oder telefonisch jeweils vormittags von 8.30 bis 11.30 Uhr. Kontaktdaten sind auf der Gemeindewebseite zu finden.

Für Beratungsgespräche auf den Sozialen Diensten bittet die Gemeinde jeweils um vorgängige telefonische Terminvereinbarung.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

AHVBubendorf