Gemeinde Bubendorf führt neue Verkehrsregelungen ein

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Liestal,

Wie die Gemeinde Bubendorf angibt, wird die neu geschaffene Verbindung zwischen Dalben- und Unterbrühlweg ausschliesslich als Fuss- und Radweg genutzt.

Ortsschild der Gemeinde Bubendorf.
Ortsschild der Gemeinde Bubendorf. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Der Gemeinderat Bubendorf hat an seiner Sitzung vom 29. August 2023, gestützt auf das Strassenverkehrsgesetz (SVG), die Signalisationsverordnung (SSV) und das Strassenverkehrsgesetz BL beschlossen, dass die neu geschaffene Wegverbindung zwischen Dalben- und Unterbrühlweg ausschliesslich für Fussgänger und Radfahrer bestimmt ist.

Am Ende des Dalbenwegs beim Wendeplatz, Fortsetzung des Rad- und Fusswegs, steht die neue Signalisation «Gemeinsamer Rad- und Fussweg».

Am Ende des Unterbrühlwegs, Fortsetzung des Rad- und Fusswegs, befindet sich ebenfalls die neue Signalisation «Gemeinsamer Rad- und Fussweg».

Gegen diese Anordnungen kann gemäss Artikel 172 ff. des Gemeindegesetzes in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz innert zehn Tagen von der Veröffentlichung im Amtsblatt an gerechnet, schriftlich und begründet beim Regierungsrat in Liestal die Beschwerde erhoben werden.

Anforderungen an Beschwerden und Verfahrenskosten

Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten.

Die angefochtene Anordnung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig.

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