Liestal

Kanton Basel-Landschaft: Eidgenössische und kantonale Abstimmungen

Kanton Basel-Landschaft
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Liestal,

Wie der Kanton Basel-Landschaft mitteilt, hat der Regierungsrat die Abstimmungsgegenstände für die kantonale Volksabstimmung am 18. Juni 2023 festgelegt.

Münchenstein See
Der Rhein mit der Fähre in Basel-Stadt. - keystone

Auf Beschluss des Bundesrats an seiner Sitzung vom 15. Februar 2023 werden am 18. Juni 2023 drei eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung gelangen.

Der Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen) und das Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit kommen zu Abstimmung.

Zusätzlich wird auch über die Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie abgestimmt.

Keine kantonalen Abstimmungen finden statt

Die Änderung über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie kommt nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Referendum zustande kommt.

Der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt. Die Referendumsfrist läuft am 30. März 2023 ab.

Die Bundeskanzlei wird über das Zustandekommen des Referendums informieren. Am 18. Juni 2023 finden mangels Vorlagen keine kantonalen Abstimmungen statt.

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