Kanton Baselland will Sozialhilfe verbessern und vereinheitlichen
Mit einer umfassenden Strategie will der Kanton Baselland bis 2024 die Sozialhilfe optimieren und damit die Betreuung der Betroffenen verbessern. Die Reintegration der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger in den Arbeitsmarkt sowie die Vermeidung von Armut werden prioritär angestrebt.
Bisher gab es auf kantonaler Ebene kein gesamtheitliches Vorgehen in der Sozialhilfe. Mit der am Montag vor den Medien präsentierten, ersten Sozialhilfestrategie soll diese Lücke geschlossen werden.
Die für den Vollzug zuständigen 86 Gemeinden wurden in den Prozess einbezogen. Das Ziel ist eine flächendeckende gute Qualität und Beratung in der Sozialhilfe in allen Gemeinden.
Die Sozialhilfe stehe vor verschiedenen Herausforderung, sagte der zuständige Regierungsrat Anton Lauber (Mitte) vor den Medien in Liestal. Sie werde pandemiebedingt ein zentrales Thema bleiben.
Die Sozialhilfequote sei in den letzten Jahren stetig bis auf drei Prozent gestiegen. Im letzten Jahr aber sank sie auf 2,8 Prozent. Der leichte Rückgang könne mit den Corona-Hilfen von Bund und Kanton begründet werden, sagte Lauber.
Tatsache sei aber, dass die Bezugsdauer zunehme. Besonders von Armut betroffen seien Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, über 55-Jährige, ausländische Personen, Alleinerziehende sowie Personen ohne Berufsbildung oder mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung.
Für die Umsetzungsperiode bis 2024 verabschiedete der Regierungsrat 40 Massnahmen. Demnach soll der Grundbedarf an die Teuerung angepasst werden, was bis jetzt im Kanton nicht der Fall war.
Auch soll es für die Rückerstattungen der Sozialhilfegelder neue Bedingungen geben. Derzeit müssen Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger bei einer Verbesserung ihrer finanziellen Verhältnisse Rückerstattungen leisten.
Vorgesehen ist auch eine Begleitung der betroffenen Personen nach dem Ausstieg aus der Sozialhilfe, die Schulung der in der Sozialhilfe tätigen Personen, die Schaffung von neuen Anreizmodellen für Arbeitgebende und die Umsetzung eines kantonalen Assessmentcenters. Dieses soll vom Kanton mit 1,9 Millionen Franken finanziert werden.
Zahlreiche Massnahmen benötigen Gesetzesanpassungen auf Gemeinde- und Kantonsebene. Zudem werden sechs Massnahmen in die derzeit laufende Teilrevision des Sozialhilfegesetztes eingebracht. Ende 2024 will der Regierungsrat einen Bericht zur Umsetzung der Massnahmen erhalten, der auch eine allfällige Weiterentwicklung der Strategie aufzeigen soll.