Wie die Gemeinde Titterten mitteilt, ist der Gemeinderat bei der Umsetzung zur Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.
Das Gemeindehaus in Titterten.
Das Gemeindehaus in Titterten. - Nau.ch / Werner Rolli
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Als Dorfgemeinschaft kann die Gemeinde einen Beitrag zur Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Kriegsgebiet in der Ukraine leisten. Neben dem Bund und den Kantonen sind auch die Gemeinden aufgefordert, Unterkünfte für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen. Dieser Aufforderungen kommen der Gemeinderat und die Verwaltung gerne nach, brauchen aber die Mithilfe der Bevölkerung.

Am 11. März 2022 hat der Bundesrat entschieden, den Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine zu aktivieren, um diesen Menschen einen raschen und unbürokratischen Schutz zu gewähren. Geflüchtete aus der Ukraine erhalten damit ohne ordentliches Asylverfahren ein Aufenthaltsrecht, eine Arbeitsbewilligung und der Zugang zu den Schulen ist für mindestens ein Jahr gewährleistet.

Der Bund ist für die Registrierung der geflüchteten Menschen zuständig und weist die Personen den Kantonen zu. Die Kantone wiederum werden die Personen nach Rücksprache an die Gemeinde weiterleiten.

Für die Unterbringung der Schutzbedürftigen benötigen die Gemeinde entsprechenden Wohnraum und gegebenenfalls Unterstützung bei der Betreuung. Die Gemeinde ist dankbar für allfällige Rückmeldungen aus der Bevölkerung, wer geflüchtete Personen in einer privaten Wohnung aufnehmen oder Wohnraum vermieten kann – ebenso, wer die Möglichkeit hat, bei der Betreuung der Flüchtlinge mitzuhelfen.

Bei einer möglichen Unterbringung sind detailliertere Angaben, die auf der Webseite der Gemeinde hinterlegt sind, anzugeben.

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