Stadt Luzern

Für Mietverträge gilt weiterhin die Formularpflicht in Luzern

Wie der Kanton Luzern mitteilt, gibt es bei der Formularpflicht für Mietverträge auch 2023 keine Änderungen.

Das Bundesgericht Luzern beim Schweizerhofquai in der Stadt Luzern.
Das Bundesgericht Luzern beim Schweizerhofquai in der Stadt Luzern. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Am 27. September 2020 haben die Stimmberechtigten die kantonale Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!» angenommen.

2021 erklärte der Regierungsrat das Formular per 1. November im ganzen Kanton für obligatorisch. Im Jahr 2022 blieb die Formularpflicht aufrechterhalten, nachdem die Leerwohnungsziffer mit 0,91 Prozent unter die Marke von 1 Prozent gesunken war.

Die Leerwohnungsziffer im Kanton verharrt nun auch im Jahr 2023 per Stichtag 1. Juni 2023 mit 0,96 Prozent auf weiterhin tiefem Niveau.

Es ergibt sich also bezüglich der Formularpflicht keine Änderung gegenüber dem Vorjahr. Das Formular steht bei der Schlichtungsstelle Miete und Pacht zum Download zur Verfügung.

Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor Stalking

Der Kanton Luzern unterstützt die von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vorgeschlagene Ergänzung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes mit einer neuen Strafnorm, die Stalking mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht.

Damit wird eine Lücke im Strafrecht geschlossen und dadurch der Schutz der Opfer vor Stalking verstärkt.

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