Luzerner Auslandschweizer erhalten kein kantonales Stimmrecht
Im Kanton Luzern registrierte Auslandschweizerinnen und -schweizer sollen weiterhin nur auf Bundesebene wählen und abstimmen dürfen. Der Kantonsrat hat eine Motion für mehr politische Rechte der fünften Schweiz am Dienstag mit 72 zu 35 Stimmen abgelehnt.
Im Kanton Luzern sind jene Auslandschweizerinnen und -schweizer stimm- und wahlberechtigt, die ein Luzerner Bürgerrecht haben oder vor ihrem Wegzug im Kanton gelebt haben. Sie können bei eidgenössischen Vorlagen abstimmen, an den Nationalratswahlen teilnehmen sowie eidgenössische Initiativen und Referenden unterschreiben. Zu kantonalen Vorlagen haben sie aber nichts zu sagen.
Kantonsrätin Anja Meier (SP) wollte dies ändern. Sie erklärte, 5500 Luzernerinnen und Luzerner würden gegenüber denen in der Heimat benachteiligt. Sie verwies darauf, dass sich die Migration verändert habe. Im Gegensatz zu früher werde nicht mehr dauerhaft ausgewandert. Viele Weggezogene blieben mit dem Kanton Luzern verbunden und kehrten später wieder in die Heimat zurück.
Josef Schuler (SP) unterstützte das Postulat. Auslandschweizerinnen und -schweizer seien mündig und dürften nicht bevormundet werden, sagte er. Wer sich beteiligen wolle, solle dies tun können, sagte Urban Sager (SP).
Gertrud Galliker (Grüne) sagte, die Mitsprache solle allen Bürgerinnen und Bürger des Kantons möglich sein. Mit der Zustimmung zum Postulat könne ein Zeichen für die Demokratie gesetzt werden. Simon Howald (GLP) erklärte, dass immerhin zehn Kantone Auslandschweizerinnen und -schweizern eine Teilnahme an kantonalen Urnengänge ermöglichten.
Anders sahen es der Regierungsrat sowie Mitte, FDP, und SVP. Markus Schumacher (SVP) sagte, wer auswandere, verlege seinen Lebensmittelpunkt. Luzia Syfrig (FDP) erklärte, viele Ausgewanderte hätten keinen Bezug mehr zur Schweiz oder würden diesen verlieren. Daniel Rüttimann (Mitte) sagte, Auslandschweizerinnen und -schweizer seien von kantonalen Abstimmungsvorlagen nicht direkt betroffen.
Regierungsrat Paul Winiker (SVP) sagte, er sehe bei einer Ausweitung des Stimmrechts keinen Mehrwert. Und kurzfristige Auslandaufenthalte führten nicht automatisch zu einem Verlust des Wohnsitzes im Kanton Luzern und somit des kantonalen Stimmrechts.