Stadt Luzern

Luzerner Kantonalbank nimmt Anträge des Verwaltungsrates an

Luzerner Kantonalbank
Luzerner Kantonalbank

Luzern,

Wie die Luzerner Kantonalbank berichtet, wurde der geplanten ordentlichen Kapitalerhöhung sowie allen weiteren Anträgen des Verwaltungsrates zugestimmt.

Die Luzerner Kantonalbank bei der Pilatusstrasse in der Stadt Luzern.
Die Luzerner Kantonalbank bei der Pilatusstrasse in der Stadt Luzern. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Generalversammlung 2023 der LUKB nahm alle Anträge des Verwaltungsrates an.

Sie genehmigte den Lagebericht sowie die Konzern- und Stammhausrechnung für das Geschäftsjahr 2022, erteilte den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung Entlastung und genehmigte deren Gesamtvergütungen.

Die Generalversammlung stimmte auch der beantragten Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2022 zu und beschloss eine Dividende von 12,50 Franken pro Namenaktie.

Ex-Datum ist der 20. April 2023, die Gutschrift der Dividende bei den Aktionären erfolgt unter Abzug der Verrechnungssteuer von 35 Prozent am 24. April 2023

Über 80 Millionen Franken für den Kanton Luzern

Mit der verabschiedeten Gewinnverwendung erhält der Hauptaktionär Kanton Luzern mit seiner Beteiligung von 61,5 Prozent an der LUKB total 65,3 Millionen Franken an Dividenden.

Zusammen mit der nach einer fixen Formel berechneten Abgeltung der Staatsgarantie von 9,5 Millionen Franken und den Kantonssteuern von 7,6 Millionen Franken zahlt die LUKB dem Kanton Luzern für das Geschäftsjahr 2022 insgesamt rund 82,4 Millionen Franken aus.

In diesem Betrag noch nicht berücksichtigt sind der Kantonsanteil der Bundessteuern und die übrigen Steuern, welche die Bank als privatrechtliche Aktiengesellschaft auch auf Bundes- und Gemeindeebene entrichtet.

Statutenänderungen, Aktiensplit und ordentliche Kapitalerhöhung genehmigt

Im Zuge des per 1. Januar 2023 geltenden revidierten Aktienrechts hatte der Verwaltungsrat ebenfalls die Anpassung der LUKB-Statuten an die neuen gesetzlichen Vorgaben beantragt.

Diese Änderungen wurden durch die GV ebenso gutgeheissen wie ein Split der LUKB-Aktie im Verhältnis von 1:5 und eine ordentliche Kapitalerhöhung, deren Bruttoerlös maximal 500 Millionen Franken betragen soll.

Die LUKB plant nach der Zustimmung der Generalversammlung den erwähnten Aktiensplit am 25. April 2023 sowie – sofern es die Markverhältnisse erlauben – die ordentliche Kapitalerhöhung anschliessend noch im zweiten Quartal 2023 umzusetzen.

Anteil des Kantons Luzern an der LUKB

Bestehende Aktionäre der LUKB werden zum Start der Bezugsfrist ein Bezugsrecht pro gesplittete Namenaktie erhalten – das heisst das Recht, neue Aktien zu einem bestimmten Preis (Bezugspreis) anteilig zu erwerben (vorbehältlich gesetzlicher Einschränkungen).

Die Bezugsrechte können an der SIX Swiss Exchange (Börse) während einer per Start der Bezugsfrist fixierten Periode gekauft oder verkauft werden.

Der Kanton Luzern als Hauptaktionär mit einer LUKB-Beteiligung von 61,5 Prozent hat mit der Verabschiedung des Aufgaben- und Finanzplans 2023–2026 festgehalten, dass er seinen Anteil an der LUKB unverändert beibehalten will und die ihm zustehenden Bezugsrechte vollständig ausüben wird.

Personelle Veränderung im Verwaltungsrat

Wie bereits im Januar 2023 angekündigt, stellte sich Verwaltungsrat Franz Grüter an der GV 2023 nicht mehr zur Wiederwahl.

Neu in den Verwaltungsrat der LUKB gewählt wurden Dr. Erica Dubach Spiegler, Zürich, und Marc Gläser, Hünenberg.

Die übrigen sieben bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrates (inklusive VR-Präsident Markus Hongler) wurden für ein weiteres Amtsjahr bestätigt.

Der Frauenanteil im neunköpfigen LUKB-Verwaltungsrat beträgt nach der Gemeindeversammlung 2023 neu 33,3 Prozent.

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