Maskenpflicht an Luzerner Gymnasien wenn Abstand zu klein
Im Kanton Luzern muss wegen Corona in Schulen mit älteren Schülerinnen und Schülern ein Schutzabstand von 1,5 Meter eingehalten werden. Wo diese nicht möglich ist, muss eine Schutzmaske getragen werden.
Das Wichtigste in Kürze
- An den Gymnasien in Luzern gilt keine generelle Maskenpflicht.
- Wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, muss eine Maske getragen werden.
Dass auf der Sekundarstufe II im Kanton Luzern Masken zum Einsatz kommen werden, ist seit längerem bekannt. Am Mittwoch hat die Staatskanzlei die für das Kurzzeitgymnasium, die 10. bis 12. Klassen des Langzeitgymnasiums, die Berufsfachschulen, die Fachmittelschulen und für die Brückenangebote geltenden Vorschriften präzisiert.
Im Schulzimmer müsse der Schutzabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, hiess es in der Mitteilung. Falls dies nicht möglich sei, gelte die Maskenpflicht. In allen weiteren geschlossenen Räumen des Schulgebäudes, so in den Gängen und Begegnungszonen, gelte eine generelle Maskentragepflicht, nicht aber in den Aussenräumen.
Der Sportunterricht findet wie geplant und ohne Masken statt. Es werde aber auf Kontaktsportarten verzichtet, teilte die Staatskanzlei mit. Die Schülerinnen und Schüler würden ihre Masken selbst mitbringen. Dem Lehrkörper der kantonalen Schulen stelle das Bildungs- und Kulturdepartement Masken zur Verfügung.
Am Untergymnasium (7. bis 9. Klasse) gibt es analog den Vorgaben zu den Sekundarschulen keine Maskenpflicht während des Unterrichts. In den Gängen und Begegnungszonen der Schulhäuser, in denen sich ältere Schüler aufhalten, muss eine Maske getragen werden.