Prostituierte sollen im Kanton Luzern wieder arbeiten dürfen
Der Kanton Luzern soll die Erotikbetriebe wieder öffnen. Dies fordert der Verein Lisa - Luzerner Verein für die Interessen der Sexarbeitenden. Es sei diskriminierend, die Prostitution wegen der Corona-Pandemie zu verbieten, andere Dienstleistungen mit Körperkontakt aber zuzulassen.
Lisa wies in einer Mitteilung vom Mittwoch darauf hin, dass der Bund das Sexgewerbe gleich behandle wie andere öffentlich zugängliche Betriebe. Der Kanton Luzern habe dagegen die Ausübung der Sexarbeit verboten. Es gebe aber keine Informationen, die belegen würden, dass es im Erotikgewerbe zu besonders vielen Ansteckungen komme.
Lisa teilte mit, dass der Kanton Luzern mit seinem Verbot das Gleichbehandlungsgebot verletze. Die Sexarbeit sei die einzige personenbezogene Dienstleistung, die im Kanton Luzern wegen der Corona-Pandemie nicht zugelassen sei.
Das Verbot führe zu existenziellen Notlagen, erklärte Lisa weiter. Viele Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter würden folglich illegal weiterarbeiten. Dies sei aus Sicht der Gesundheit gefährlicher, als die Erotikdienstleistungen reguliert und mit Schutzkonzepten zuzulassen.
Der Luzerner Regierungsrat schloss im Oktober 2020 die Erotik- und Sexbetriebe. Das Kantonsgericht stützte im Dezember 2020 die Massnahme als verhältnismässig. Eine Ungleichbehandlung des Sexgewerbes gegenüber anderen Branchen wie Coiffeur oder Tattoo sah das Gericht nicht. In diesen Betrieben seien die räumlichen Voraussetzungen besser, eine Kontaktdatenerhebung der Kundschaft unproblematisch und der Körperkontakt kleiner.