SP Kanton Luzern: Wahlfreiheit für alle – auch am Lebensende

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Bewohner von öffentlichen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen sollen denselben Zugang zur Sterbehilfe erhalten wie Menschen in privatem Wohnraum, so die SP.

Patientin Krankenhaus Becher Pflegekraft
Als Palliative Care oder auch Palliativ-Versorgung bezeichnet man die Begleitung von Menschen, die unter einer unheilbaren und zum Tode führenden Erkrankung leiden. - Depositphotos

Die SP Luzern setzt sich für gleiche Rechte am Lebensende ein: Bewohner von öffentlichen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen sollen denselben Zugang zur Sterbehilfe erhalten wie Menschen in privatem Wohnraum.

Mit einer Motion fordert die SP, dass der Kanton Luzern die gesetzlichen Grundlagen anpasst, um die Selbstbestimmung am Lebensende zu gewährleisten und bestehende institutionelle Hürden abzubauen.

Gleiche Rechte für alle

In der Schweiz ist die Sterbehilfe legalisiert und gesellschaftlich breit akzeptiert. Dennoch verwehren diverse Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler ihren Bewohner den Zugang zu Suizidbegleitung.

Dies führt zu einer ungleichen Behandlung: Während Menschen zu Hause selbstständig eine Sterbehilfeorganisation beiziehen können, sind Bewohner von Institutionen oft von restriktiven Richtlinien abhängig.

«Es kann nicht sein, dass jemand sein gewohntes Umfeld verlassen muss, nur weil eine Institution mit öffentlichem Auftrag die Selbstbestimmung am Lebensende nicht respektiert», sagt Kantonsrätin Sara Muff und ergänzt: «Das ist eine unzumutbare Belastung für Menschen in einer ohnehin schwierigen Situation.»

Würdevolle Entscheidungen ohne finanzielle oder organisatorische Hürden

Viele Betroffene, insbesondere schwer erkrankte oder pflegebedürftige Menschen, sind nicht in der Lage, ihre Umgebung kurzfristig zu wechseln. Die momentane Praxis zwingt sie jedoch dazu, ihre letzten Stunden in einer fremden, ungewohnten Umgebung zu verbringen, fern von vertrauten Pflegepersonen.

Die SP fordert, dass der Kanton Luzern Verantwortung übernimmt und sicherstellt, dass keine Institution mit öffentlichem Auftrag den Zugang zu einer legalen und ethisch akzeptierten Praxis verhindert.

«Selbstbestimmung am Lebensende ist ein Grundrecht. Es darf nicht an institutionellen oder finanziellen Hürden scheitern», so Muff.

Mit dieser Motion will die SP garantieren, dass alle – unabhängig vom Wohnort – frei über das eigene Lebensende entscheiden können.

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