SP: Luzerner Regierungsrat verletzt Abstimmungsfreiheit
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Abstimmungsfreiheit im Rahmen der Abstimmung zur Steuergesetzrevision 2025 verletzt wurde.

Die SP hat im Rahmen der Abstimmung im September 2024 zur Steuergesetzrevision 2025 Stimmrechtsbeschwerde eingelegt.
Da die Beschwerde durch den Luzerner Regierungsrat abgewiesen wurde, zog die SP Kanton Luzern diese an das Bundesgericht weiter.
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass der Regierungsrat in einem wesentlichen Punkt die Abstimmungsfreiheit verletzt hat – ohne jedoch die Abstimmung wiederholen zu lassen.
Die SP reicht dazu eine dringliche Anfrage ein und verlangt vom Kanton die Aufarbeitung dieses rechtswidrigen Vorgehens.
«Information der Stimmberechtigten muss als intransparent bezeichnet werden»
Das Bundesgericht gibt der SP zwar nicht in allen Punkten recht, kommt aber in einem ganz entscheidenden Punkt zum Schluss, dass die Abstimmungsfreiheit im Rahmen der Abstimmung zur Steuergesetzrevision 2025 verletzt wurde.
Das Urteil hält fest, dass die Regierung unnötigerweise mit der Veröffentlichung der Informationen über die Prognosen zu den OECD-Steuerträgen gewartet habe. Die Information der Regierung lag um das Zehnfache neben der der Regierung bereits bekannten Schätzung.
Es gäbe keinen nachvollziehbaren Grund, warum der Regierungsrat die aktualisierten Schätzungen nicht schon in die Abstimmungserläuterungen aufnahm:
«Die Information der Stimmberechtigten in den Abstimmungserläuterungen war vor diesem Hintergrund zwar nicht falsch, sie muss jedoch als intransparent bezeichnet werden, weil über einen wesentlichen Aspekt unter Zurückhaltung konkreterer Zahlen nur sehr vage informiert wurde. Darin liegt eine Verletzung der Abstimmungsfreiheit.»
Urteil ohne Folgen
Dass das Urteil des Bundesgerichts ohne direkte Folgen bleibt, ist für die SP Luzern unverständlich. Eine Abstimmung, bei der grundlegende demokratische Rechte verletzt wurden, sollte nicht ohne Konsequenzen bleiben – unabhängig vom Ergebnis.
David Roth hält fest: «Dass das Bundesgericht aufgrund des Stimmenverhältnisses darauf verzichtet, die Abstimmung nachzuholen, ist eine reine Ermessensfrage. Das Bundesgericht setzt damit ein problematisches Zeichen, weil es suggeriert, dass Abstimmungsfreiheit erst dann vollumfänglich geschützt werden muss, wenn ein knapper Ausgang zu erwarten ist.»
In der Folge werden besonders irreführende Informationen belohnt.
Verstoss gegen demokratische Grundsätze
Die Verletzung der Abstimmungsfreiheit ist ein erheblicher Verstoss gegen demokratische Grundsätze, den die SP nicht einfach akzeptiert. Aus diesem Grund reicht die SP beim Regierungsrat eine dringliche Anfrage ein und fordert eine lückenlose, transparente Aufarbeitung des rechtswidrigen Vorgehens.
Simone Brunner betont: «Wir fordern vom Luzerner Regierungsrat eine umgehende und transparente Aufklärung dieses rechtswidrigen Vorgehens und möchten wissen, welche konkreten Schritte er unternimmt, um sicherzustellen, dass sich derartiges nicht wiederholt.»