Zusatzvereinbarung Konzessionsvertrag Stadt Luzern
Der Stadtrat Luzern hat am 18. Dezember 2019 die Konzessionsabgaben auf elektrischen Verteilnetzen per 1. Januar 2020 auf 0.8 Rappen pro Kilowattstunde festgelegt.
Die Konzessionsabgabe wird von der Stadt für die Sondernutzung von öffentlichem Grund und der damit verbundenen Durchleitungsrechte und anderen Dienstbarkeiten erhoben. Neu erhebt die Stadt Luzern ihre Konzessionsabgaben nicht mehr in Prozenten der Netznutzungsentgelte, sondern in einem fixen Betrag von 0.8 Rappen pro Kilowattstunde.
Die Zusatzvereinbarung zwischen ewl und der Stadt Luzern betrifft lediglich das Stadtgebiet Luzern und bewirkt, dass ewl ab dem 1. Januar 2020 die Konzessionsabgaben je nach Gebiet unterschiedlich abrechnen wird. Das bisherige Verrechnungsmodell von 10 Prozent Abgaben auf die Netznutzungskosten bleibt in den Gemeinden Kriens und Schwarzenberg unverändert.
Bei dem neuen Zuschlagsmodell haben Preisänderungen der Netznutzung künftig keinen Einfluss mehr auf die Höhe der Konzessionsabgaben. Für die Stadt Luzern ist die neue Berechnungsmethode ertragsneutral und generiert keine Mehreinnahmen.