Messen erinnert an die Hundesteuer 2022
Wie die Gemeinde Messen berichtet, erhalten Hundehalter im April 2022 die Steuerrechnung für ihre Vierbeiner. Die Hundetaxe beträgt 100 Franken.
Der Einzug der Hundesteuer erfolgt per Rechnung, welche im April 2022 verschickt wird. Die gesetzlichen Grundlagen dazu sind in §§11, 12 und 4 Absatz 3 Hundegesetz (HuG; BGS 614.71) vom 7. November 2006.
Die Hundesteuer ist für jeden gehaltenen Hund, der am 1. April 2022 (Stichtag) älter als drei Monate ist, zu bezahlen. Pro Hund beträgt die Steuer 100 Franken. Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt durch einen Tierarzt mit einem Mikrochip zu kennzeichnen, zu registrieren und bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.
Ein Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind innert zehn Tagen entweder bei der Gemeindeverwaltung oder der zentralen Datenbank AMICUS zu melden. Meldepflichtig sind auch Namens- und Adressänderungen des Halters.