Wie die Gemeinde Kappelen schreibt, liegen die Planungsakten zur Einzonung der ZöN F bis 29. Juli 2024 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Die Gemeindeverwaltung in Kappelen.
Die Gemeindeverwaltung in Kappelen. - Roman Zwygart
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Im Rahmen der öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision Kappelen wurde auch die Einzonung der Zone für öffentliche Nutzung «Gemeindebetriebe» (ZöN F) aufgelegt.

Zu dieser Auflage war aber der kantonale Vorprüfungsbericht noch nicht vorliegend.

Die Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2024 hat diese Einzonung deshalb nachträglich und unter Vorbehalt der öffentlichen Auflage im Sinne von Artikel 60 Absatz drei des Baugesetzes (BauG) beschlossen.

Der Gemeinderat legt die entsprechenden Planungsakten im Nachgang an den Versammlungsbeschluss öffentlich auf.

Einsprachen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 28. Juni bis 29. Juli 2024, in der Gemeindeverwaltung Kappelen öffentlich auf und können mit Links auf der Gemeindewebseite eingesehen werden.

Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat 3273 Kappelen einzureichen.

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