Studen BE nimmt «Ausgangssperre» mit grossem Mehr an
Im Vorfeld der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2024 sorgte der Artikel 23 des neuen Ortspolizeireglements für Aufsehen in den Schweizer Medien.
Laut der unter dem Kapitel «Jugendschutz» angesiedelten Bestimmung dürfen sich Kinder unter 14 Jahren zwischen 22 und 6 Uhr nur noch in Begleitung ihrer Eltern oder einer anderen aufsichtsberechtigten Person im öffentlichen Raum aufhalten.
Ausgenommen ist der Heimweg von einer für Kinder zugelassenen Veranstaltung.
100 zu 2 Stimmen halten an dem Artikel fest
In den Medien wurde diese Bestimmung teilweise als Massnahme zur Bekämpfung von Vandalismus dargestellt.
Laut Gemeinderat steht der Schutz der Kinder aber im Vordergrund. Ein Versammlungsteilnehmer stellte den Antrag, diese Bestimmung ersatzlos zu streichen.
Dieser Antrag blieb chancenlos. Der Versammlung wollte mit 100 zu zwei Stimmen am Artikel festhalten.