Wie die Gemeinde Studen BE bekannt gibt, übernimmt sie nun die kantonale Ferienregelung, die eine Gleichbehandlung aller Angestellten vorsieht.
Der Wydenplatz in Studen (BE).
Der Wydenplatz in Studen (BE). - Roman Zwygart
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Studen hatte bis anhin eine eigene Ferienregelung fürs Personal. Diese unterschied beim Ferienanspruch nicht, ob jemand zum Kader gehört oder nicht.

Der Ferienanspruch war im Gegensatz zur kantonalen Regelung für alle Personen gleichen Alters gleich.

Der Kanton Bern hat seinen Ferienartikel per 1. Januar 2024 angepasst und die bisherige Kaderprivilegierung zum Standard gemacht.

Neu werden alle Angestellten gleichbehandelt. Studen übernimmt daher neu die Regelung des Kantons.

Überarbeitung des Personalrechts geplant

Gleichzeitig stimmten die Stimmberechtigten den beantragten Lohnanpassungen im Anhang zum Personalreglement zu.

Es ging im Wesentlichen um den Teuerungsausgleich beim Reinigungs- und Tagesschulpersonal, welches im Stundenlohn entschädigt ist.

Das hierfür die Versammlung zuständig ist, erachtet der Gemeinderat als nicht stufengerecht. Er will das Personalrecht 2025 überarbeiten.

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