Fällanden legt Verkaufssonntage für 2025 fest
Für 2025 hat der Gemeinderat Fällanden die vier Verkaufssonntage bestimmt, an denen Geschäfte von 10 bis 16 Uhr geöffnet sein dürfen.
Wie die Gemeinde Fällanden berichtet, können die Gemeinden im Kanton Zürich jeweils für das ganze Gemeindegebiet einheitlich maximal vier Sonntage bezeichnen, an denen Verkaufsgeschäften die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmenden möglich ist. Hohe Feiertage sind davon ausgenommen.
Die Sonntage, an denen die Verkaufsgeschäfte in der Gemeinde bewilligungsfrei Arbeitnehmende beschäftigen können, sind dem Amt für Wirtschaft und Arbeit schriftlich mitzuteilen. Die gemeldeten Verkaufssonntage werden vom Amt für Wirtschaft und Arbeit online aufgeschaltet und laufend aktualisiert.
Nach einer Online-Umfrage beim lokalen Gewerbe wurden vom Gemeinderat unter Berücksichtigung aller eingegangenen Gesuche für das Jahr 2025 folgende Daten als bewilligungsfreie Verkaufssonntage bezeichnet: 23. März 2025, 27. April 2025, 28. September 2025 und 21. Dezember 2025. Die Öffnungszeiten sind generell von 10 bis 16 Uhr.