Festlegung des Gewässerraums am Chalenbach im Abschnitt Oetwilerstrasse bis Engelstrasse
Der Gewässerraum im Sinne von Art. 41a GSchV und gestützt auf § 15 h HWSchV wird am Chalenbach, öffentliches Gewässer Nr. 20.0, im Abschnitt von Oetwilerstrasse bis Engelstrasse, festgelegt
Egg. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 25. Juni 2019 verfügt:
Der Gewässerraum im Sinne von Art. 41a GSchV und gestützt auf § 15 h HWSchV wird am Chalenbach, öffentliches Gewässer Nr. 20.0, im Abschnitt von Oetwilerstrasse bis Engelstrasse, festgelegt. Die Einwendung vom 25. März 2019 wird im Sinne der Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen abgewiesen. Die Akten liegen vom 5. Juli bis 3. August 2019 bei der Gemeindeverwaltung Egg, Bauamt, Forchstrasse 145, 8132 Egg auf. Diese können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Gegen die Verfügung der Baudirektion vom 25. Juni 2019 kann innert 30 Tagen, vom Datum der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.