Brienz: Gewährung Darlehen an die Wassergenossenschaft Axalp
Mit einer Stimmbeteiligung von 38 % wurde diese Vorlage angenommen: Ja-Stimmen: 712, Nein-Stimmen: 187.
An die Wassergenossenschaft Axalp wird ein Darlehen von CHF 2.5 Mio. gewährt. Die Auszahlung in Tranchen nach Baufortschritt, die jährliche Amortisation und die Laufzeit ist nach der Abstimmung durch den Gemeinderat zu vereinbaren.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 60, Art. 63 und Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen nach dem Urnengang Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.