Die Stimmberechtigten der Gemeinde Bad Ragaz haben ab der Abstimmung vom 9. Februar 2025 die Möglichkeit, elektronisch abzustimmen und zu wählen.
Bad Ragaz im Kanton St. Gallen.
Bad Ragaz im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Bad Ragaz mitteilt, können die Stimmberechtigten der Gemeinde Bad Ragaz ab der Abstimmung vom 9. Februar 2025 erstmals elektronisch abstimmen und wählen.

Mit der Einführung von E-Voting erweitert die Gemeinde ihr Angebot für die Stimmabgabe um eine digitale Möglichkeit. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich.

Interessierte Personen können sich einfach und schnell online über die Webseite des Kantons St.Gallen informieren und registrieren.

Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe als auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesandt.

AHV-Nummer benötigt

An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich. Diese müssen spätestens acht Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden, um berücksichtigt zu werden.

Für den Urnengang vom 9. Februar 2025 startet das Anmeldeverfahren am 21. Oktober 2024. Es dauert bis am 14. Dezember 2024. Für die Anmeldung wird die AHV-Nummer benötigt.

Weitere Informationen über das E-Voting können auf der Website der Gemeinde abgerufen werden.

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