Gemeinde Walenstadt setzt sich für den Schutz der Pilze ein
Wie die Gemeinde Walenstadt meldet, ist das Sammeln von Pilzen aller Art an den zusammenhängenden Schontagen vom 1. bis und mit 10. Tag jedes Monats untersagt.
Zwischen 20 Uhr und 8 Uhr ist das Sammeln von Pilzen nicht gestattet. Dazu darf eine Person pro Tag nicht mehr als insgesamt zwei Kilogramm von Pilzen aller Art sammeln.
Daneben ist das organisierte Sammeln von Pilzen in Gruppen von mehr als drei Erwachsenen, welche nicht der gleichen Familie angehören, verboten.
Pilze dürfen nicht mutwillig zerstört werden. Die Übertretungen dieser Pilzschutzvorschriften werden mit Haft oder Busse bestraft.
Die Gebiete werden überwacht
Polizeiorgane, Pilzkontrolleure, Forstbeamte, Wildhüter, Jagd-, Fischerei-, Pflanzenschutz- und Pilzschutzaufseher haben die Einhaltung der Pilzschutzbestimmungen zu überwachen und Verstösse anzuzeigen.
Der Schutz der Pilze richtet sich nach der Verordnung über den Schutz wildwachsender Pflanzen und freilebender Tiere des Kantons St.Gallen (Naturschutzverordnung, sGS 671.1) und den Gemeindeverordnungen über den Schutz der Pilze (Pilzschutzverordnung), die seit 1. Januar 1998 in Kraft stehen.
Die Verordnungen können jederzeit bei den Gemeinderatskanzleien des Sarganserlandes eingesehen oder Kopien davon verlangt werden.