Vilters-Wangs legt die revidierte Ortsplanung auf
Wie die Gemeinde Vilters-Wangs berichtet, liegt der revidierte Rahmennutzungsplan vom 16. Februar 2023 bis zum 17. März 2023 öffentlich auf.
Mit der Inkraftsetzung des neuen Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie dem Erlass des kantonalen Richtplans (Teil Siedlung) im Jahr 2017 hat der Kanton St. Gallen den Grundstein für die Gesamtüberarbeitung der Ortsplanungen in allen 77 St. Galler Gemeinden gelegt.
Das neue eidgenössische Raumplanungsgesetz setzt auf die konsequente Mobilisierung der inneren Reserven, bevor das Siedlungsgebiet nach aussen erweitert werden darf.
Zum einen soll dies über die Baulandverflüssigung der noch unbebauten Bauzonen und zum anderen über die sukzessive Nachverdichtung der bereits überbauten Bauzonen erreicht werden.
Der Landverbrauch soll gebremst werden
Das übergeordnete Ziel ist dabei, den Landverbrauch zu bremsen und das vorhandene Kulturland zu schonen.
Die Festlegung des Siedlungsgebiets und die Bauzonendimensionierung richten sich dabei nach dem Berechnungsmodell des Kantons St. Gallen.
Seit rund fünf Jahren wird die Ortsplanung bearbeitet
Der Gemeinderat Vilters-Wangs befasst sich bereits seit Jahren mit der Überarbeitung der Ortsplanung.
Nach der Erarbeitung des kommunalen Richtplans 2014 wurde bereits im Jahr 2015 mit dem Masterplan Innenentwicklung die grundlegende Strategie zur Siedlungsentwicklung nach innen skizziert.
Diese Grundlagen mussten nach der Genehmigung des kantonalen Richtplanes, Teil Siedlung, durch den Bund im Jahr 2017, nochmals überarbeitet und angepasst werden.
Keine Bauland-Neueinzonungen
Das Berechnungsmodell des Kantons zeigt für die Gemeinde Vilters-Wangs keinen zusätzlichen Bedarf an Bauzonen für die kommenden 15 Jahre, weil innerhalb der bestehenden Bauzonen noch Flächenpotenziale von circa 10,8 Hektar vorhanden sind.
Diese Reserven reichen gemäss Berechnungsmodell aus, um den erwarteten Bevölkerungszuwachs von rund 470 Personen bis in 15 Jahren zu decken.
Einführung der Baumassenziffer
Mit der Einführung des neuen Baureglements, das die zwingenden Vorschriften des PBG zu berücksichtigen hat, fallen die Ausnützungsziffer, die maximale Anzahl Vollgeschosse sowie der Mehrlängenzuschlag weg.
Dies kann dazu führen, dass die Wohnhygiene und das Ortsbild aufgrund der neu zulässigen Nutzungsintensität negativ beeinträchtigt werden.
Um dies zu verhindern, wird die bestehende Ausnützungsziffer durch die Baumassenziffer als neues Instrument zur Steuerung der baulichen Dichte ersetzt.
Die Baumassenziffer wurde vom Gemeinderat so festgelegt, dass die bestehende Baustruktur erhalten bleibt und trotzdem eine moderate Nachverdichtung möglich ist.
Gemeindestrassenplan und Fuss- und Radwegplan aktualisiert
Der Gemeindestrassenplan sowie der Fuss-, Wander- und Radwegplan wurden auf den neuen Zonenplan abgestimmt und wo nötig angepasst.
Damit wird gleichzeitig die Grundlage für die Aufnahme des Strassenplanes im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) geschaffen.
Die Bevölkerung wurde miteinbezogen
Im Zuge der Ortsplanungsrevision fand 2018 eine Bevölkerungsbefragung mit anschliessenden Vertiefungsworkshops unter Einbezug von raumplanerischen Aspekten statt.
Diese wurde durch die Fachhochschule St. Gallen vorbereitet und moderiert.
Die Entwürfe des kommunalen Richtplanes und der Rahmennutzungsplanung (Baureglement und Zonenplan) wurden der Bevölkerung im März 2022 an einer Informationsveranstaltung vorgestellt.
Gleichzeitig wurde eine Informationsbroschüre an alle Haushaltungen in der Gemeinde versendet.
Es wurde zweimal eine öffentliche Mitwirkung durchgeführt
Im Anschluss wurde die Bevölkerung bis am 30. April 2022 zur Mitwirkung eingeladen.
Aufgrund einiger Anpassungen wurde im Herbst 2022 eine zweite öffentliche Mitwirkung durchgeführt.
Die Ergebnisse und die Schlussfolgerungen des Gemeinderates dazu wurden allen Teilnehmenden schriftlich erläutert sowie in einem umfassenden Mitwirkungsbericht festgehalten.
Öffentliche Auflage nach fünfjähriger Bearbeitungszeit
Nach rund fünfjähriger Bearbeitungszeit liegt nun der komplett überarbeitete Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) in der Endfassung vor.
Dieser wurde vom Gemeinderat im Januar 2023 erlassen und zur öffentlichen Auflage verabschiedet.
Einsprache vom 16. Februar bis 17. März 2023
Der Rahmennutzungsplan sowie der aktualisierte Gemeindestrassenplan liegen vom 16. Februar bis 17. März 2023 bei der Gemeinderatskanzlei Vilters-Wangs öffentlich auf.
Zudem stehen sämtliche Unterlagen auf der Gemeindewebseite zum Download zur Verfügung.
Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Vilters-Wangs Einsprache erhoben werden.
Einsprachen sind schriftlich einzureichen, haben einen Antrag zu enthalten und sind zu begründen.