Vilters-Wangs

Vilters-Wangs verhängt Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Nau.ch Lokal
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Sarganserland,

Wie die Gemeinde Vilters-Wangs mitteilt, ist im Wald und Waldesnähe wegen trockenen Bodens, Grasreste und am Boden liegenden Holzes ein Feuerverbot verhängt.

Ausblick auf Vilters-Wangs im Kanton St. Gallen.
Ausblick auf Vilters-Wangs im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Das niederschlagsarme und sonnige Wetter hat die Waldbrandgefahr ansteigen lassen. Der Föhn und darauf die Bise der vergangenen Tage trockneten den Boden, Grasreste und am Boden liegendes Holz zusätzlich aus.

Auch in den kommenden Tagen ist kein Niederschlag angesagt. Deshalb ist in allen Sarganserländer Gemeinden bis auf weiteres das Entfachen von Feuer im Wald und in Waldnähe absolut verboten. Auf dem übrigen Gemeindegebiet ist beim Umgang mit Feuer erhöhte Vorsicht geboten.

Die Gemeinde Vilters-Wangs verweist im Übrigen auf die Regelungen zum Verhalten beim Feuern. Feuer im Freien soll nur in bestehenden Feuerstellen mit geschütztem Feuerraum entfacht werden.

Dazu soll noch das Feuer immer beobachtet und Funkenwurf sofort gelöscht werden. Feuerstelle ist am besten vollständig mit Wasser zu löschen und man soll Raucherwaren und Feuerzeuge nicht wegwerfen.

Verfügung Feuerverbot

In der Gemeinde Vilters-Wangs herrscht erhebliche Waldbrandgefahr. Der Gemeindepräsident erliess gestützt auf Artikel 47 Absatz 1 des Gesetzes über den Feuerschutz (sGS 871.1; FSG) in Verbindung mit Artikel 23 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; VRP) und Artikel 101 Absatz 2 VRP zwei Allgemeinverfügung.

Diese lauten, dass auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs im Wald und in Waldesnähe das Entzünden von Feuer sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren ab sofort und bis auf Widerruf verboten ist.

Dazu wird einem Rekurs gegen diese Verfügung die aufschiebende Wirkung entzogen.

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